Typischer Ablauf einer Therapie
Wenn Sie an einer Psychotherapie interessiert sind, machen Sie sich bitte klar, dass dies eine Verpflichtung für beide Seiten beinhaltet, sich regelmäßig (d. h. in der Regel einmal pro Woche) für einen Zeitraum zwischen einem und zwei Jahren zu einer fest vereinbarten Uhrzeit zu treffen.
Im ersten telefonischen Kontakt versuche ich zunächst herauszufinden, ob ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch Sinn macht. Dafür ist es wichtig zu wissen, wie flexibel Sie zeitlich sind und ob ich zu diesem Zeitpunkt einen Termin anbieten kann. Auch kann ich nicht alle Themen abdecken und empfehle dann gegebenenfalls eine andere Methode oder einen anderen Kollegen. Im Beratungsgespräch versuche ich mir dann ein genaueres Bild zu machen und kann Ihnen dann auf dieser Grundlage genauere Vorschläge unterbreiten.
Wenn die Therapie als Kassenleistung abgerechnet werden soll, benötige ich die Befürwortung ihres behandelnden Arztes auf dem sogen. Konsilliarbericht, den Sie von mir bekommen. Dieser wird von mir dann zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse eingereicht. Die Kasse bewilligt in der Regel den Antrag innerhalb von zwei Wochen zunächst im Rahmen einer sogenannten Kurzzeittherapie von 25 Stunden.
Die Kurzzeittherapie kann danach in eine sogenannte Langzeittherapie umgewandelt werden, die dann weitere 50 Stunden beinhalten kann. Die Langzeittherapie muss jedoch durch einen von der Krankenkasse unabhängigen Gutachter im sogen. Gutachterverfahren befürwortet werden. Die Krankenkassen müssen sich an die Vorgabe des Gutachters halten.
Zu Beginn einer Therapie können bis zu fünf Probestunden, die sogenannten probatorischen Sitzungen, abgerechnet werden. Dies kann Sinn machen, wenn beide Seiten noch unsicher sind, ob eine Therapie begonnen oder weiter geführt werden soll. Soll die Therapie über eine private Krankenkassen abgerechnet werden, erkundigen Sie sich bitte vorher genau nach den Konditionen. Oftmals bezahlen private Kassen nur eine bestimmte Anzahl von Stunden im Jahr.
Therapietermine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen rechtzeitig, d. h. mindesten zwei Tage vorher, abgesagt werden. Ein nicht rechtzeitig abgesagter Termin wird mit 80,- Euro privat in Rechnung gestellt.
Eine Therapie kann auf Wunsch jederzeit beendet werden. Sollte ein solcher Wunsch bestehen, sollte dies aber möglichst vorher abgesprochen werden.